Mit der Abstimmung am 3. März 2024 wurde die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Um einer Ungleichbehandlung vorzubeugen, muss nun dringen geprüft werden, wie IV-Rentner*innen gleichgestellt werden können.
13. AHV-Rente: Jetzt braucht es eine Gleichstellung für IV-Rentner*innen
Die AHV und IV bilden gemeinsam mit den Ergänzungsleistungen (EL) die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Letztere, die Ergänzungsleistungen, wurden im Abstimmungskampf intensiv diskutiert: Sie dienen dazu den Menschen zu helfen, denen die Vorsorge insgesamt nicht ausreicht.
Dabei wurde oft ausser Acht gelassen, dass vor allem IV-Rentner*innen diese heute benötigen: gut die Hälfte der IV-Rentner*innen bezieht heute EL, um ihren Existenzbedarf sichern zu können. Bei der AHV sind es nur 12%.
Am 3. März 2024 hat das Schweizer Stimmvolk entschieden, AHV-Rentner*innen mit einer 13. Rente zusätzlich zu unterstützen. Dieser Schritt führt für sich allein dabei zu einer stossenden Ungleichbehandlung im Vorsorgesystem – gerade, wenn man bedenkt, dass IV-Rentner*innen einen statistisch erwiesenen höheren Bedarf an einer zusätzlichen Unterstützung hätten.
Pro Infirmis ruft die Politik auf bei der Umsetzung der Initiative dafür zu sorgen, dass keine Benachteiligung innerhalb der staatlichen Vorsorge entsteht.