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Eidgenössischen Finanzkontrolle übt Kritik am BSV

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Die Vergabe der Mittel durch das Bundesamt für Sozialversicherungen an die Behindertenorganisationen ist gemäss Finanzkontrolle zu starr und rückläufig. Pro Infirmis kritisiert die unzureichende Finanzierung seit langem. Damit der Mehrbedarf von Menschen mit Behinderungen finanziert werden kann, ist Pro Infirmis auf Spendengelder angewiesen. Die Ausrichtung und die Qualität der erbrachten Dienstleistungen evaluiert Pro Infirmis laufend gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und den Klient*innen selbst.

Das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes kritisiert in einem aktuellen Bericht die Art und Weise, wie das BSV die Mittel nach Art. 74 IVG vergibt. Auch aus Sicht von Pro Infirmis ist eine Anpassung der Finanzierung überfällig, um den wachsenden Bedarf in der Bevölkerung abzudecken.

Pro Infirmis stellt den Bedarf von Menschen mit Behinderungen ins Zentrum

Die Dienstleistungen von Pro Infirmis leisten heute einen wichtigen Beitrag, damit Menschen mit Behinderungen in der Schweiz ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Sie sind damit Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich die Schweiz verpflichtet hat.

Um mit professionellen und bedarfsorientierten Dienstleistungen einen möglichst wirkungsvollen Beitrag zu leisten, evaluiert und entwickelt Pro Infirmis diese Dienstleistungen kontinuierlich weiter. Immer in enger Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen. Sie kennen ihren Bedarf selbst am besten.

Innovative Weiterentwicklung des Angebots

Mit zusätzlichen Befragungen wie dem Inklusionsindex, der im Herbst 2023 zum ersten Mal erscheinen wird, eruiert Pro Infirmis, in welchen Lebensbereichen noch Lücken bestehen. Ausserdem reagiert die Organisation ständig auf Trends, wie die starke Zunahme von Anfragen von Menschen mit psychischen Behinderungen. 

Dank der täglichen Arbeit mit Menschen mit Behinderungen in der ganzen Schweiz und mit innovativen Projekten und Angebotsentwicklungen ist Pro Infirmis am Puls des Bedarfs der Menschen mit Behinderungen und kommt diesen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nach.

Grosses Problem: Unterfinanzierung von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

Doch dieser Rahmen ist zu eng. Pro Infirmis erbringt seit vielen Jahren mehr Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen als das BSV vertraglich mitfinanziert und die Nachfrage steigt weiter. Diese sogenannte Übererfüllung beträgt allein in der Sozialberatung 15% und wird vorwiegend über das Organisationskapital der PI finanziert. Das BSV und die Behindertenorganisationen arbeiten nicht am Bedarf vorbei, sondern der Bedarf ist wesentlich grösser, als er heute unterstützt werden kann.

Unter diesen Umständen ist es höchst bedauerlich, dass nicht verwendete Mittel im Rahmen der bestehenden Regelungen nicht für diesen zusätzlichen Bedarf verwendet werden, wie der Bericht der EFK aufgezeigt hat. Ausserdem ist es problematisch, dass die aktuelle Rechtsgrundlage so ausgelegt wird, dass der zusätzliche Bedarf nicht berücksichtigt werden kann.

Felicitas Huggenberger, Direktorin von Pro Infirmis, findet klare Worte: «Es ist unerlässlich, dass die Finanzierung dem tatsächlichen Bedarf gerecht wird, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen angemessene Unterstützung und Dienstleistungen erhalten. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.»

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