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Die aktuelle Berechnung des IV-Grades anhand der realitätsfremden Tabellenlöhne, ist für die Behindertenorganisationen schon lange ein unhaltbarer Zustand. Dies wurde bei der Revision der Invalivdenverordnung (IVV) per 2022 durch den Bundesrat nicht behoben, sondern gar noch zementiert. Das hat Pro Infirmis bereits bei den Vernehmlassungsverfahren stark kritisiert. Leider ohne Erfolg.