![PI_Dienstleistungen_782_386x324_web.jpg](/fileadmin/bilder/Aktuelles-Medienmitteilungen/PI_Dienstleistungen_782_386x324_web.jpg)
Der Bund lockert die Corona-Vorgaben. Bald können wir bei Pro Infirmis unsere Klientinnen und Klienten wieder persönlich beraten. Dazu haben wir ein umfassendes Schutzkonzept erstellt.
Mehrere Wochen lang herrschte in der Schweiz Ausnahmezustand, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern: Geschäfte blieben geschlossen und persönliche Kontakte wurden auf ein Minimum reduziert. Im April hat der Bundesrat beschlossen, die verordneten Massnahmen etappenweise zu lockern und gewisse Dienstleistungen wieder zuzulassen.
Das heisst: Bei Pro Infirmis werden teilweise wieder persönliche Kontakte zu unseren Klientinnen und Klienten möglich. Die Lockerungen gestalten sich aber nicht in allen Geschäfts- und Beratungsstellen gleich, da es unterschiedliche kantonale Vorgaben gibt. Informationen finden Sie auf der Seite Ihres Kantons.
Um Klientinnen, Klienten und Mitarbeitende zu schützen, hat Pro Infirmis ein Schutzkonzept mit geeigneten Massnahmen erstellt. Dieses sieht unter anderem folgendes vor:
Ob persönlich, telefonisch oder online: Pro Infirmis ist in dieser schwierigen Zeit für Menschen mit Behinderung da. Wir freuen uns, Ihnen bald wieder persönlich zu begegnen.