Fachberatung Hindernisfreies Bauen
Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist für Menschen mit Behinderungen erst möglich, wenn bauliche Hindernisse beseitigt sind. Breite Durchgänge, Lifte oder Reliefschrift – dies sind nur einige Beispiele für eine hindernisfreie Umwelt.
Contatto
Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Basel-Stadt Pro Infirmis
Bachlettenstrasse 12
4054 Basel
Bauen ohne Hindernisse
Hindernisfreies Bauen bedeutet: Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden schon in der Planung berücksichtigt.
Ob im Rollstuhl, mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderung, blind oder gehörlos: Niemand soll ausgeschlossen sein. Vom hindernisfreien Bauen profitieren aber auch Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kinderwagen oder, Reisende mit Gepäck. Hindernisfreies Bauen nutzt allen und kommt der ganzen Gesellschaft zugute. Denn erst wenn öffentliche Einrichtungen, Verkehrsmittel, Freizeitanlagen, Restaurants usw. frei zugänglich sind, ist Inklusion möglich. Für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen ist zudem ein hindernisfreier Wohnraum entscheidend.
Beratung für Fachpersonen
Wir beraten Architektinnen und Architekten, Planer, Behörden und Bauherrschaften. Ob bei der Planung von Neubauten oder bei der Umgestaltung von Altbauten, ob Privatwohnung, Arbeitsplatz oder öffentlicher Raum: Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen weiss Rat.
In der eigenen Wohnung bleiben
Sie benötigen eine Rollstuhlrampe am Hauseingang? Ihr Badezimmer muss hindernisfrei umgebaut werden? Dann finden Sie in der Bauberatungsstelle Ansprechpartner für Ihre Fragen. Unsere Fachleute vermitteln Ihnen Institutionen, die Sie bei der Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens beraten und begleiten.
Baugesuchprüfungen
Wir überprüfen im Auftrag des Bauinspektorats Basel-Stadt kantonale Baugesuche und beurteilen, ob die gesetzlichen Anforderungen sowie die geltenden Normen des hindernisfreien Bauens erfüllt sind. Wir haben auch die Möglichkeit, Einsprachen und Anträge zur Verbesserung hinsichtlich der Hindernisfreiheit einzureichen.
Aktiv für ein Umdenken
Mit Öffentlichkeitsarbeit, Vorträgen und Weiterbildungskursen tragen wir dazu bei, dass das hindernisfreie Bauen bekannt und immer mehr zur Selbstverständlichkeit wird.
Öffentlicher Verkehr
Wir beraten in allen Bereichen des öffentlichen Verkehrs, die im kantonalen und kommunalen Baurecht geregelt werden, beispielsweise Bushaltestellen und Aussenanlagen zu Bahnhöfen. Für alle Verkehrsbereiche, die durch Bundesgesetze geregelt werden, ist die Fachstelle ÖV-Technik ((Link zu ÖV-Technik)) (ehemals BÖV) zuständig. Diese berät Transportunternehmen und das Gemeinwesen zur Gestaltung eines barrierefreien ÖVs.
Normen und Bestimmungen
Die Zugänglichkeit von Bauten, Aussenanlagen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind in Gesetzen, -Verordnungen und Normen geregelt:
- Kantonale Bauvorschriften
- Bau- und Planungsgesetz
- Bau- und Planungsverordnung
- SIA- Norm 500 (Hindernisfreie Bauten): Sie gilt für die Projektierung und Ausführung im Hochbau. In den meisten kantonalen Bauvorschriften wird auf diese Norm verwiesen.
- VSS-Norm SN 640 075 (Hindernisfreier Verkehrsraum): Sie gilt für den Bereich Tiefbau und legt fest, wie Aussenanlagen für Menschen mit Behinderungen auszubilden sind.
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV)
Alle gesetzlichen Grundlagen: www.hindernisfreie-architektur.ch
Netzwerk hindernisfreies Bauen
Pro Infirmis bildet gemeinsam mit der Schweizerischen Fachstelle für hindernisfreie Architektur und Procap das „Netzwerk hindernisfreies Bauen“. Die drei Dachorganisationen setzen sich auf nationaler Ebene für eine hindernisfreie Umwelt ein und koordinieren die Arbeit der kantonal tätigen Fachstellen Hindernisfreies Bauen.