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Behindertenleistungsgesetz nimmt weiteren Schritt

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Die Berner Kantonsregierung hat das neue Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen dem Grossen Rat vorgelegt. Künftig entscheiden Betroffene selber, wie und wo sie leben möchten und von wem sie betreut werden.

Das Behindertenleistungsgesetz (BLG) nimmt einen weiteren Schritt: Nach langer Vorbereitung wurde das BLG nun dem Grossen Rat übergeben. Das Gesetz stellt einen Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung vor. Dabei bezahlen die Behörden Betreuungsgelder nicht an Institutionen (Objekte), sondern direkt an Betroffene (Subjekte). Menschen mit Behinderungen gewinnen damit mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung. 

Im März 2022 wurde Mit Simone Leuenberger, die mit einer Muskelkrankheit lebt, in den Grossen Rat gewählt. Bisher waren dort Menschen mit Behinderungen gar nicht vertreten. Mit Simone Leuenberger bekommen Betroffene in der Debatte um das neue Gesetz eine authentische Stimme. 

Das Behindertenleistungsgesetz soll im Januar 2024 in Kraft treten. Bern nimmt damit in der Schweiz mit einigen weiteren Kantonen eine Pionierrolle ein.

Auch im Kanton Zürich findet der Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung statt. Im Februar dieses Jahres hat das Selbstbestimmungsgesetz im Kanton Zürich eine Hürde genommen und wurde vom Kantonsparlament verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen künftig Betreuungsgutscheine bekommen und selbst bestimmen können, wie sie diese einsetzen.

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