Das Bundesgericht heisst in seinem neuesten Urteil zu den Dosto-Zügen die Beschwerde von Inclusion Handicap, unseres politischen Dachverbandes, gut. Die SBB müssen sicherstellen, dass alle Rampen der neuen Fernverkehrzüge eine maximale Neigung von 15 Prozent aufweisen. Pro Infirmis begrüsst den Entscheid.
Recht auf selbstbestimmte Mobilität
Mit dem Urteil anerkennt das Bundesgericht, dass Menschen mit Behinderungen ein verfassungsmässiges Recht auf selbstbestimmte Mobiltät haben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Inclusion Handicap in Bezug auf den Ein- und Ausstiegsbereich im Urteil zu den Doppelstockzügen der SBB gutgeheissen. Damit dürfen alle Rampen in den Ein- und Ausgangsbereichen der Fernverkehrszüge (FV Dosto) eine maximale Neigung von 15 Prozent aufweisen. Dazu muss das Bundesamt für Verkehr (BAV) überprüfen, ob der Ein- und Ausstieg von mobilitätsbehinderten Menschen insgesamt autonom und sicher genutzt werden kann.
Das Urteil ist für Inclusion Handicap und Menschen mit Mobiltitätseinschränkungen ein Meilenstein. Es setzt klare Massstäbe für die Zugänglichkeit des ÖV für alle Menschen mit Behinderungen. Die übrigen sieben Beschwerdepunkte wurden hingegen vom Bundesgericht abgewiesen. Es bleibt noch viel zu tun: die Dosto-Züge bleiben für viele Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, nur erschwert zugänglich.