Ein neues Gesetz bezüglich Menschen mit Behinderung ist im Kanton Freiburg in Kraft getreten. Es soll die Autonomie und Selbstbestimmung sowie die gesellschaftliche Beteiligung der Betroffenen stärken. Das Gesetz wurde nun auch in Leichte Sprache übersetzt.
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Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen
Am 1. Januar 2018 ist ein neues Gesetz bezüglich Menschen mit Behinderung im Kanton Freiburg in Kraft getreten. Ziel ist es, die Autonomie und Selbstbestimmung sowie die gesellschaftliche Beteiligung der Betroffenen zu stärken.
Der Kanton Freiburg will mit seinen Vorschlägen zur Neugestaltung der Politik für Menschen mit Behinderungen die betroffenen Kinder und Erwachsenen ins Zentrum seiner Bemühungen stellen. Das Gesetz wurde in Leichte Sprache übersetzt.
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