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«Es gibt einfach Leute, die behinderungsbedingt keine Maske tragen können»

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Vielerorts gilt in der Schweiz die Maskenpflicht. Doch nicht alle können sich daran halten. Es gibt Leute, die aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht befreit werden. Staphan Kühnis, Geschäftsleiter von Pro Infirmis Glarus, wirbt in den «Glarner Nachrichten» für Verständnis.

Stephan Kühnis ist Geschäftsleiter der Pro Infirmis Glarus. Er hat schon mehrmals erlebt, dass Menschen im Zusammenhang mit den Corona-Regeln in der Öffentlichkeit angefeindet werden. Einmal sei eine Person aufs Gröbste angepöbelt worden, weil sie keine Maske trug. «Ich habe mich jeweils freundlich, aber bestimmt eingemischt», sagt er in einem Artikel der «Glarner Nachrichten» (nur mit Abo lesbar).

Im Artikel ruft Kühnis zu Verständnis für Menschen auf, die keine Maske tragen können und deshalb von der gesetzlichen Maskenpflicht befreit sind. «Es gibt einfach Leute, die behinderungsbedingt keine Maske tragen können», sagt Kühnis. Er zählt ein paar mögliche Gründe auf: «Leute, die sich die Maske nicht selbstständig an- oder ausziehen können, die an Epilepsie oder Atemwegs- und Lungenerkrankungen leiden, die zur Verständigung von den Lippen ablesen müssen, aber auch Leute mit psychischen Erkrankungen.»

Kühnis wünscht sich, dass nicht alle in den Topf der sogenannten Corona-Leugner geworfen werden, die keine Maske tragen. «Man soll grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Person einen Grund dafür hat, wenn sie keine Maske trägt.»

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