![PI_Klientenbeispiele_6589__1_.jpg](/fileadmin/bilder/Aktuelles-Medienmitteilungen/2022/05_Mai/PI_Klientenbeispiele_6589__1_.jpg)
Nach Medienberichten zur verweigerten Übernahme von Hilfsmitteln für Kinder mit Behinderungen durch die IV hat das BSV reagiert: Die Kosten werden übergangsweise nun doch übernommen. Eine Regelung für die Zeit danach gibt es allerdings noch nicht. Betroffen sind rund 400 Familien in der Schweiz.