Indietro

Selbstbestimmung und Teilhabe: Glarner Landrat berät SeTeG

SeTeG_Landrat_Glarus.jpg

Vergangene Woche stand im Glarner Landrat ein bedeutendes Thema auf der Traktandenliste: das neue Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz (SeTeG). Dieses Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Wahlmöglichkeiten bieten, sie in ihrer Selbstbestimmung stärken und ihre gesellschaftliche Teilhabe verbessern.

Selbstvertretende bringen ihre Perspektiven ein

Um die Diskussion zu verfolgen, war eine Delegation von Selbstvertretenden auf der Zuschauertribüne anwesend. Ihre Teilnahme wurde von der Fachstelle zur Förderung von Selbstbestimmung Kanton Glarus („auf Augenhöhe“) organisiert, die gemeinsam mit den Selbstvertretenden mehrere Treffen im Vorfeld organisiert hatte. Dabei wurde das Gesetz intensiv besprochen und eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die von Landrätin Sabine Steinmann im Rat verlesen wurde.

In dieser Stellungnahme betonten die Selbstvertretenden, dass echte Teilhabe bedeute, ihre Perspektiven ernst zu nehmen:

„Nichts über uns ohne uns. Jeden Morgen sind wir betroffen von Behinderung – sei es durch persönliche Herausforderungen oder durch Barrieren in der Gesellschaft. Eine Behinderung kann jeden von uns treffen – von einer Minute auf die andere, zum Beispiel durch einen Unfall. Niemand in der Gesellschaft ist davor geschützt, und genau deshalb ist Inklusion eine Aufgabe, die uns alle betrifft.

Wir sind heute auf der Zuschauertribüne anwesend und verfolgen aufmerksam Ihre Diskussionen zu diesem wichtigen Gesetz. Wir bringen die Erfahrungen aus unserem Leben ein, um die richtigen Wege für eine inklusive Gesellschaft aufzuzeigen. Denn uns gibt es nicht nur heute.

Wir sind da – ein Leben lang. Unsere Anliegen verschwinden nicht, und sie verdienen mehr als einen Moment Ihrer Aufmerksamkeit."

Forderung nach einer Ombudsstelle

Ein zentraler Punkt, den die Selbstvertretenden ansprachen, war die Frage nach einer Ombudsstelle. Sie wiesen darauf hin, dass im Gesetz keine klare Regelung dazu enthalten sei und fragten: „Wie können wir sichergehen, dass wir von den Behörden – beispielsweise der neuen Abklärungsstelle – nicht übergangen werden?“

Regierungsrätin betont die Bedeutung des SeTeG

Regierungsrätin Marianne Lienhard nahm diese Anliegen auf und betonte in ihrem Votum, dass das neue Gesetz eine Lücke in der Glarner Rechtssetzung schliesse und einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen darstelle. Das SeTeG sehe neue Wohnformen, die Förderung von Arbeit im ersten Arbeitsmarkt sowie eine klarere Subjektfinanzierung vor. Die Abklärungsstelle werde den individuellen Bedarf erheben und ermögliche eine Anfechtung ihrer Entscheidungen. Ausserdem seien Anbieter von Unterstützungsleistungen verpflichtet, eine eigene Ombudsstelle einzurichten.

Ein Schritt nach vorne – aber die Debatte geht weiter

Mit diesem Gesetz geht der Kanton Glarus einen bedeutenden Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft. Doch die Selbstvertretenden machen klar: Die Debatte endet nicht mit der Verabschiedung eines Gesetzes. Sie bleibt eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft – ein Leben lang.

Piè di pagina

Ritorno a inizio pagina