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Petition zum Zusatzprotokoll zur UNO-BRK eingereicht

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Heute hat Inclusion Handicap dem Bundesrat die Petition «Lasst uns nicht hängen: Ratifizierung BRK-Zusatzprotokoll, JETZT!» übergeben. Ein zentrales Anliegen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, denn die UNO-Behindertenrechtskonvention wird in der Schweiz immer noch mangelhaft umgesetzt. Einen ersten Tatbeweis zur Stärkung der Behindertenrechte kann der Bundesrat nun bereits leisten: Er ist aufgefordert, die Ratifizierung des Zusatzprotokolls sofort einzuleiten.

Wenn die Schweiz das Zusatzprotokoll unterzeichnet, können Menschen mit Behinderungen Rechtsverletzungen vor dem UNO-Ausschuss geltend machen. Anerkennt der UNO-Ausschuss die Beschwerde, macht er konkrete Empfehlungen an die Schweiz. In der Folge ist die Schweiz verpflichtet, den UNO-Ausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Umsetzung dieser Empfehlungen zu informieren. Dieses Vorgehen hat sich schon bei der Konvention gegen Folter, der Konvention zur Beseitigung der Rassendiskriminierung sowie den Frauenrechts- und Kinderrechtskonventionen bewährt.

Bei all diesen Abkommen hat die Schweiz die Notwendigkeit eines Zusatzprotokolls anerkannt – und die entsprechenden Anliegen konnten durch die Ratifizierung vorangetrieben werden. Verena Kuonen, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap, selbst blind, macht deutlich, dass die Anliegen von Menschen mit Behinderungen nicht zweitrangig behandelt werden dürfen: «Es darf nicht sein, dass bei Menschen mit Behinderungen eine unrühmliche Ausnahme gemacht wird».

Der Bundesrat betonte stets, das Zusatzprotokoll sei zentral für den Stellenwert der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er verwies aber bis jetzt auf die Zeit nach der Überprüfung durch den Uno-Ausschuss. Diese Überprüfung ist nun erfolgt. Das Zusatzprotokoll erweist sich als bitter nötig – es gibt keinen Grund mehr, zu zögern. Gleichzeitig kann die Ratifizierung des Zusatzprotokolls nur der Auftakt von weiteren notwendigen Massnahmen sein, um die Behindertenrechte in der Schweiz zu stärken. Über 13‘000 Menschen fordern den Bundesrat nun mit ihrer Unterschrift auf, aktiv zu werden. Der Bundesrat muss nun den Tatbeweis erbringen, dass er die Menschen mit Behinderungen in der Schweiz nicht hängen lässt.

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