Selbstbestimmt zu Hause leben

Menschen mit einer Behinderung sollen selber entscheiden können, welche Hilfe sie erhalten möchten und von wem. Auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung können sie sich von einer persönlichen Assistenz begleiten lassen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Assistenzberatung von Pro Infirmis und an die zuständige IV-Stelle Ihres Kantons.

Informationsstelle AHV/IV

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Contatto

Pro Infirmis Kantonale Geschäftsstelle Luzern, Ob- und Nidwalden

Zentralstrasse 18
6003 Luzern

058 775 12 12

Leben mit Assistenz

Stellen Sie einen persönlichen Assistenten oder eine persönliche Assistentin ein – genau für die Hilfe, die Sie brauchen. Sie bezahlen Ihre Assistenten mit dem Assistenzbeitrag der IV und übernehmen als Arbeitgeber/Arbeitgeberin die Verantwortung für Ihr Personal.

Wir beraten Sie in folgenden Bereichen:

  • Bei der Abklärung Ihrer Ansprüche bei der IV (Assistenzbeitrag)
  • Bei der Suche und Einstellung von Assistentinnen und Assistenten (Inserat aufsetzen, Auswahl, Arbeitsvertrag)
  • Bei der Alltagsplanung (Personalkoordination, Stellvertretungen bei Ferien und Krankheit)
  • Bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten als Arbeitgeber (Personalführung)

Assistenzberatung - auch etwas für Sie?

Sie leben in einer betreuten Wohnform und möchten selbstständig wohnen? Oder wohnen Sie bereits zu Hause und möchten Ihre Selbstständigkeit bewahren respektive erweitern?

Dann ist die persönliche Assistenz eine optimale Lösung für Sie.

Die Assistenzberatung hilft Ihnen, die richtige Person zu finden, und bereitet Sie auf Ihre Rolle als Arbeitgeber/Arbeitgeberin vor. 

Wie wird die Assistenzberatung finanziert?

Die IV-Stelle kann für die Assistenzberatung alle drei Jahre Leistungen bis maximal CHF 1'500.- gewähren. Dann ist die Beratung für Sie kostenlos.

Pro Infirmis erhält für geleistete Beratungen CHF 75.- pro Stunde.

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