
Im Rahmen der Erarbeitung der neuen Dienstleistungs-Strategie von Pro Infirmis wurde definiert, welche Dienstleistungen eine volle Kostendeckung nachweisen müssen. Bei der Analyse des Entlastungsdienstes Pro Infirmis Thurgau-Schaffhausen im Herbst 2024 wurde erkannt, dass diese Vorgabe nicht erreicht werden kann. Der Entlastungsdienst wird deshalb an andere Organisationen übergeben.