Mobil sein heisst dabei sein
Manche Menschen sind in ihrer Mobilität eingeschränkt und deshalb dauernd oder gelegentlich auf Fahrdienste angewiesen. Der Kanton Schwyz fördert diese Mobilität mit Subventionsbeiträgen. Damit können Menschen mit Behinderungen Fahrdienste für Freizeitfahrten zu einem definierten Tarif benutzen.
Contatto
Pro Infirmis Kantonale Geschäftsstelle Uri Schwyz Zug
Parkstrasse 26
6410 Goldau
Anspruchsberechtigung für Menschen mit Behinderung bis zum AHV-Alter
Eine vorübergehende Einschränkung infolge Krankheit/Unfalls gilt nicht als Invalidität. Als Berechtigt gilt die Definition der Behinderungen laut IV-Gesetz:
- Personen mit einer Gehbehinderung, die nicht selbständig zur Haltestelle gehen können (ca. 200m) oder die nicht in einen Bus oder einen Zug ein- bzw. aussteigen können.
- Sehbehinderte Personen, die sich in unbekannter Umgebung nicht selbständig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen können. Zudem muss die Voraussetzung für eine Hilflosenentschädigung leichten Grades erfüllt sein.
- Personen mit einer kognitiven Behinderung, welche ein öffentliches Verkehrsmittel nicht selbständig nutzen können.
- Personen mit einer psychischen Behinderung, die aufgrund ihrer Symptome die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen können (z.B. Panikattacken, Phobien).
Anspruchsberechtigung für Personen im AHV-Alter
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die bereits vor Eintritt ins AHV-Alter eine Mobilitätsbehinderung hatten.
- Personen, die im Rentenalter eine dauernde Mobilitätsbehinderung erlitten haben, die nicht altersbedingt ist.
Preisermässigung
Die Ermässigung ist für Freizeitfahrten bestimmt. Für Fahrten zur Arbeit, zur Schule, in Eingliederungsstätten, Wohnheime oder Kliniken sowie für regelmässige Fahrten zur Therapie kommen in der Regel andere Kostenträger auf (z.B. IV, Krankenkasse, SUVA).
Gutscheine für Fahrdienste Region Innerschwyz und Einsiedeln
Der Kanton subventioniert einen Anteil der Fahrtkosten. Für die aktuellen Preise wenden Sie sich an die Beratungsstelle Goldau oder an die entsprechenden Anbieter der Fahrdienste. Berechtigte Personen können die Gutscheine bei Pro Infirmis in Goldau beziehen.
HH-Taxi–Zentrale
Anbieter Region Einsiedeln und Innerschwyz
Postfach 413
6440 Brunnen
Telefon 041 822 05 50 oder 0848 822 550
Altersmanager Dominik Marty
Anbieter Region Einsiedeln und Innerschwyz
Hintere Luegeten 2
8840 Einsiedeln
Telefon 076 346 08 41
alters-manager@outlook.com
rollmobil March-Höfe
Anbieter Region Ausserschwyz
Wägitalstrasse 22
8854 Siebnen
Telefon 0848 80 44 80