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Der Bundesrat lehnt die Verankerung der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung ab. Doch mit seinen Plänen für einen indirekten Gegenvorschlag zeigt er, dass er den Handlungsbedarf in vielen Bereichen sieht. Dieser wird auch mit den Nachbesserungen bei der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes bestehen bleiben.