![201202_Begleiterkarte_Teaser_386x324.jpg](/fileadmin/bilder/Aktuelles-Medienmitteilungen/201202_Begleiterkarte_Teaser_386x324.jpg)
Wer aufgrund einer Einschränkung in der Mobilität und auf ärztliches Attest hin auf eine Begleitung im öffentlichen Verkehr angewiesen ist, kann über den Wohnsitzkanton eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung («Begleiterkarte») beziehen. Damit reist eine Person – entweder jene mit der Behinderung oder die Begleitperson – in der Schweiz kostenlos auf den Strecken der am Nationalen Direkten Verkehr beteiligten Transportunternehmen. Zusätzlich darf auch ein Blindenhund gratis mitgenommen werden.