Fachberatung Hindernisfreies Bauen

Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist für Menschen mit Behinderung erst möglich, wenn bauliche Hindernisse beseitigt sind. Breite Durchgänge, Lifte oder Reliefschrift – dies sind nur einige Beispiele für eine hindernisfreie Umwelt. 

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Contatto

Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Zug Pro Infirmis

Baarerstrasse 43
6300 Zug

058 775 23 30

Bauen ohne Hindernisse im Kanton Zug

Hindernisfreies Bauen bedeutet: Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung werden schon in der Planung berücksichtigt. 
Ob im Rollstuhl, mit Gehbehinderung, seh- oder hörbehindert, blind oder gehörlos: Niemand soll ausgeschlossen sein. Vom hindernisfreien Bauen profitieren aber  auch Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kinderwagen oder, Reisende mit Gepäck. Hindernisfreies Bauen nutzt allen und kommt der ganzen Gesellschaft zugute. Denn erst wenn öffentliche Einrichtungen, Verkehrsmittel, Freizeitanlagen, Restaurants usw. frei zugänglich sind, ist Inklusion möglich.  Für ein selbstbestimmtes Leben von behinderten Menschen ist zudem ein hindernisfreier Wohnraum entscheidend. 

In der eigenen Wohnung bleiben

Sie benötigen eine Rollstuhlrampe am Hauseingang? Ihr Badezimmer muss ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend hindernisfrei umgebaut werden? Dann finden Sie in der Fachstelle Hindernisfrei Bauen Ansprechpartner für Ihre Fragen. Unsere Fachleute zeigen Ihnen praktikable Lösungen für bauliche Anpassungen in Wohn- und Arbeitsbereichen

Beratung für Fachpersonen

Wir beraten Architektinnen und Architekten, Planer, Behörden und Bauherrschaften. Ob bei der Planung von Neubauten oder bei der Umgestaltung von Altbauten, ob Privatwohnung, Arbeitsplatz oder öffentlicher Raum: Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen weiss Rat. 

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) muss in folgenden Fällen hindernisfrei gebaut werden:

  • Öffentlich zugängliche Bauten
  • Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten
  • Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen

Darüber hinaus können die Kantone strengere gesetzliche Vorgaben als die Mindestanforderungen des BehiG erlassen. In vielen Kantonen gelten solche weitergehenden Regelungen.

Öffentlicher Verkehr

Wir beraten in allen Bereichen des öffentlichen Verkehrs, die im kantonalen und kommunalen Baurecht geregelt werden, beispielsweise Bushaltestellen und Aussenanlagen zu Bahnhöfen. Für alle Verkehrsbereiche, die durch Bundesgesetze geregelt werden, ist die Fachstelle ÖV-Technik ((Link zu ÖV-Technik)) (ehemals BÖV) zuständig. Diese berät Transportunternehmen und das Gemeinwesen zur Gestaltung eines barrierefreien ÖVs.

Baugesuchsprüfungen

Wir überprüfen Baugesuche und beurteilen, ob die Anforderungen des behindertengerechten Bauens erfüllt sind. Zuhanden der Bewilligungsbehörde erarbeiten wir Stellungnahmen zu Bauvorhaben und formulieren Anträge abgestimmt  auf die Normierung über die Hindernisfreie Bauweise. Als letztes Mittel greifen wir auf das Verbandsbeschwerderecht zurück. Beratungen zu Baugesuchen und Bauprojekten sind kostenpflichtig.

Aktiv für ein Umdenken

Mit Öffentlichkeitsarbeit, Vorträgen und Weiterbildungskursen tragen wir dazu bei, dass das hindernisfreie Bauen bekannt  zu machen und im Sinne der Nachhaltigkeit immer mehr zur Selbstverständlichkeit wird. 

Normen und Bestimmungen

Die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Bauten und Anlagen Öffentlichem Raum wie Strassen und Plätze, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind in Gesetzen, -Verordnungen Normen und geregelt:


Netzwerk Hindernisfreies Bauen

Pro Infirmis bildet gemeinsam mit der Schweizerischen Fachstelle für hindernisfreie Architektur und Procap das „Netzwerk hindernisfreies Bauen“. Die drei Dachorganisationen setzen sich auf nationaler Ebene für eine hindernisfreie Umwelt ein und koordinieren die Arbeit der kantonal tätigen Fachstellen Hindernisfreies Bauen.

 Pro Infirmis ist Mitglied des LEA-Labels.

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