Am 30. Oktober wird in mehreren Kantonen der Tag der pflegenden Angehörigen gefeiert: ein symbolischer Tag, um all jenen zu danken, die regelmässig einen Teil ihrer Zeit für die Pflege eines Menschen aufwenden, der in seiner Gesundheit und Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Pro Infirmis will pflegende Angehörige auch weiterhin langfristig unterstützen und entlasten und sich noch stärker dafür einsetzen, dass sie auf politischer Ebene mehr Beachtung finden.
Tag der pflegenden und betreuenden Angehörigen am 30. Oktober 2021: Gemeinsam mehr erreichen
Veranstaltungen
Aargau und Solothurn
Gemeinsam mit verschiedenen Organisationen planen wir diverse Aktionen. Darunter Werbekampagnen, Traubenzucker-Dankeskarten für Betroffene und Radiobeiträge.
Glarus
Am 29. Oktober 2022 findet im Gemeindezentrum Schwanden ein öffentlicher Anlass zum nationalen Tag der pflegenden und betreuenden Angehörigen statt. Es erwarten Sie interessante Vorträge, eine Festwirtschaft mit Musik und schöne Verlosungspreise. Der Kanton Glarus und alle Glarner Gesundheits- und Sozialinstitutionen heissen Sie herzlich willkommen.
Schaffhausen
Im Kanton Schaffhausen finden verschiedene Aktionen statt: Unter anderem gibt es für betreuende Angehörige einen Gutschein im Wert von 100.- für den Entlastungsdienst von Pro Infirmis, Finanzierung des "Impfbusses" für Personen mit Mobilitätsbehinderungen und ein Anlass für die Mitglieder von Insieme im Restaurant Tanne.
Schwyz
Der Kanton Schwyz und diverse Organisationen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich alle interessierten Personen aus dem Kanton Schwyz – insbesondere betreuende Angehörige – zu einer Veranstaltung nach Einsiedeln ein: Auf dem Programm stehen eine Filmvorführung, eine Podiumsdiskussion und die Vorstellung eines Pilotprojekts.
St. Gallen
Zusammen mit diversen Organisation organisieren wir in St. Gallen einen Überraschungsdank. Die Idee ist, dass Kinder und Erwachsene, welche Pflege und Betreuung erhalten, Geschenke vorbereiten. Damit die Überraschung perfekt ist, überbringen Kurierinnen und Kuriere am Samstag, 29. Oktober im Namen der Betroffenen die Geschenke an die Angehörigen.
Uri
Verschiedene Organisationen stellen ihr Angebot bei einem Infotag in Altdorf vor. Es gibt Kaffee und Kuchen sowie eine Besichtigung des Tagesheims.
Zug
Als Zeichen der Wertschätzung bringen wir pflegenden und betreuenden Angehörigen im Kanton Zug am 30. Oktober 2022 einen kostenlosen Frühstückszopf nach Hause.
In den härtesten Zeiten der Pandemie haben die pflegenden Angehörigen Mut, Belastbarkeit und Einfallsreichtum bei der Bewältigung von hochkomplexen und schwierigen Situationen bewiesen. Jetzt, da das Bedürfnis nach Normalität immer stärker wird, müssen die sozialen Bindungen wieder gefestigt und die gemeinsamen Anstrengungen weitergeführt werden, damit pflegende Angehörige auf eine angemessene und bezahlbare Hilfe zählen können. Die Fortschritte, die im vergangenen Jahr erzielt wurden, und die schon unternommenen Anstrengungen dürfen uns nicht täuschen: Jetzt ist nicht der Zeitpunkt, um sich auf dem Erreichten auszuruhen. Müdigkeit und Erschöpfung von pflegenden Angehörigen bleiben oft lange Zeit unbemerkt, bis es zu spät ist. Kurzfristige Massnahmen reichen in der Gesundheitspolitik nicht aus. Was es braucht, sind nachhaltige Lösungen.
Auf nationaler Ebene wurde 2021 das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in zwei Etappen in Kraft gesetzt. Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, der mehrere Gesetzesänderungen umfasst:
- Seit dem 1. Januar 2021 können Arbeitnehmende einen vom Arbeitgeber bezahlten Kurzurlaub nehmen, wenn sie ein Familienmitglied oder ihren Partner, ihre Partnerin betreuen müssen, sofern seit mindestens fünf Jahren ein gemeinsamer Haushalt geführt wird. Dieser Anspruch galt vorher nur für Eltern, die sich um ein Kind kümmern. Die maximale Dauer des Urlaubs beträgt drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr.
- Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung (HE) und Intensivpflegezuschlag (IPZ) der IV bei Minderjährigen wurde angepasst. Neu werden HE und IPZ auch ausgerichtet, wenn das Kind im Spital ist. Wenn der Spitalaufenthalt mehr als einen Monat dauert und eine regelmässige Anwesenheit eines Elternteils im Spital notwendig ist, werden die Leistungen über die festgelegte Maximaldauer hinaus bezahlt.
- Die Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften in der AHV: Seit dem 1. Januar 2021 werden Betreuungsgutschriften auch für die Betreuung von Angehörigen mit leichter Hilflosigkeit ausgerichtet. Ebenfalls berücksichtigt werden neu Pflegeleistungen für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, sofern seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.
- Die vierte Massnahme ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten: ein vierzehnwöchiger bezahlter Urlaub zur Betreuung eines Kindes, das wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Der bezahlte Betreuungsurlaub wird über die Erwerbsersatzordnung geregelt und muss innerhalb von achtzehn Monaten in Anspruch genommen werden. Während des Urlaubs wird ein Erwerbsersatz in Höhe von 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal jedoch 196 CHF pro Tag ausgerichtet.
Das neue Gesetz stellt eine erstmalige rechtliche Anerkennung von pflegenden Angehörigen auf nationaler Ebene dar, aber es löst nur einen Teil der dringenden Probleme. Eltern von erwachsenen Menschen mit Behinderung wurden aus der Liste der möglichen Anspruchsberechtigten gestrichen und können somit nicht von einem längeren Urlaub profitieren. Diese Entscheidung ist unverständlich, da sich Erwachsene mit Behinderung, die von ihren Eltern betreut werden, in einer sehr prekären Situation befinden und ebenfalls auf grundlegende Unterstützung angewiesen sind.
In einer Zeit, in der die Menschen die anhaltende Pandemie kaum mehr ertragen können und in der es im Sozial- und Gesundheitswesen Dissonanzen gibt, ruft Pro Infirmis zu einer Bündelung der Kräfte auf, um sich für die Anliegen der pflegenden Angehörigen zu engagieren. Auf politischer Ebene geschieht dies im Rahmen der IGAB, der nationalen Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung. Die in der IGAB vereinten zahlreichen Verbände und Organisationen verfolgen ein gemeinsames Ziel: Sie wollen den pflegenden Angehörigen eine Stimme geben und deren Interessen auf nationaler Ebene vertreten. Um bei den Behörden Anerkennung zu finden, müssen pflegende Angehörige einen rechtlichen Status haben. Mit diesem Ziel vor Augen hat die IGAB an ihrer Generalversammlung ein Expertenkolloquium veranstaltet: Die Impulse aus dieser Veranstaltung sollen genutzt werden, um diesen Status zu fordern.
Ausserhalb des gesetzlichen Rahmens müssen innovative Projekte entwickelt und gut funktionierende Leistungen bewahrt werden. Finanzierungsmodelle für das Wohnen zu Hause müssen gefördert werden, damit pflegende Angehörige eine angemessene Unterstützung wählen können.