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BehiG-Teilrevision: Bundesrat muss Entwurf umfassend erweitern

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Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wird nach zwanzig Jahren erstmals revidiert. In unserer Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung macht Pro Infirmis deutlich: Die vorgeschlagenen Änderungen reichen nicht aus, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wirksam zu fördern. 

In unserer offiziellen Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) äussert Pro Infirmis ernste Bedenken. Wir betonen, dass die Revision die notwendigen Massnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen verfehlt. 

Ein Hauptkritikpunkt ist, dass die Verantwortung für die Inklusion zu stark auf die Betroffenen abgewälzt wird. Denn Menschen mit Behinderungen werden hauptsächlich auf den Klageweg verwiesen, um zu ihrem Recht zu kommen. Dieser wird durch unkonkrete Diskriminierungsbegriffe und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zusätzlich erschwert. Der Bundesrat wird seiner Verantwortung nicht gerecht, klare Richtlinien für eine inklusive Gesellschaft zu setzen. 

Auch dort, wo bereits Richtlinien bestanden, verpassen es die aktuellen Änderungsvorschläge, diese entsprechend den gesammelten Erfahrungen zu verbessern: So fehlt beispielsweise im Baubereich eine längst fällige Ausdehnung der Zugänglichkeit und im Bereich des öffentlichen Verkehrs fehlen Massnahmen bezüglich des Missstandes, dass der öffentliche Verkehr nach Ablauf der Frist nicht barrierefrei nutzbar ist. 

Pro Infirmis fordert den Bundesrat auf, die Kritikpunkte zu berücksichtigen, um die Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz tatsächlich zu verbessern. 

Vernehmlassungsantwort von Pro Infirmis

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