In der Schweiz können sich Menschen mit Behinderungen nicht direkt bei der UNO beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden. In einer Petition fordern wir den Bundesrat auf, dies zu ändern. Unterschreiben auch Sie!
Indietro
Schon unterschrieben? Endspurt bei der Petition zum BRK-Zusatzprotokoll!
Vor mehr als acht Jahren hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) unterzeichnet. Dieses Menschenrechtsübereinkommen spricht Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu.
Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen immer noch ungleich behandelt und ihre Rechte in vielerlei Hinsicht verletzt. Deshalb braucht es in der Schweiz ein Zusatzprotokoll zur UNO-BRK. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, sich bei Verletzung ihrer Rechte direkt bei der UNO zu beschweren.
Mit einer Petition fordern wir deshalb vom Bundesrat: Lasst uns nicht hängen: Ratifizierung Zusatzprotokoll zur UNO-Behindertenrechtskonvention, Jetzt!