Aus Bundesbern gibt es gute und schlechte Nachrichten: Zwei Vorstösse für die Interessen von Menschen mit Behinderungen wurden angenommen. Leider ist der Bundesrat gegen eine offizielle Anerkennung der Gebärdensprache als Landessprache.
Fortschritte und Rückschläge im Bundeshaus
Während der vergangenen Herbstsession wurden zwei Vorstösse angenommen, die die Anliegen von Menschen mit Behinderungen aufnehmen und Barrieren abbauen: Dies ist erstens die Motion unseres Vorstandsmitglieds und Nationalrats Christian Lohr, welche zur Folge hat, dass der IV-Ausweis in Zukunft automatisch auch für den Bezug einer Hilflosenentschädigung ausgestellt wird. Zweitens wurde die Motion Flach angenommen, welche fordert, dass die IV-Verfügung mit leichter Sprache ergänzt wird – ein wichtiger und richtiger Schritt für die Barrierefreiheit von offiziellen Dokumenten.
Einen Rückschlag bezüglich Barrierefreiheit musste die Gebärdensprache hinnehmen. In seiner Antwort auf drei Postulate hält der Bundesrat fest, dass eine offizielle Anerkennung der Gebärdensprachen als Landessprachen nicht notwendig sei. Dieser Entscheid, der klar nicht der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) entspricht, ist eine verpasste Chance.