Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) lehnt die Beschwerde von Inclusion Handicap gegen die neuen Doppelstockzüge der SBB weitgehend ab. Damit werden die Züge der SBB nicht so angepasst, dass insbesondere Menschen im Rollstuhl selbstständig reisen können.
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Ein herber Rückschlag
„Sollte die Haltung des Bundesverwaltungsgerichts Norm annehmen, so könnten Menschen mit einer Behinderung ohne fremde Hilfe nicht mehr reisen. Das Urteil könnte ein Rückschlag für die Hindernisfreiheit, nicht nur im öffentlichen Verkehr, sondern generell auch bei baulichen Massnahmen sein. Es ist ein Weiterzug an das Bundesgericht zu prüfen“, so Urs Dettling, Leiter Sozialpolitik und Geschäftsleitungsmitglied von Pro Infirmis.
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Medienmitteilung von Inclusion Handicap
Pro Infirmis ist Mitglied von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz.
(Bild: SRF)