Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) fällt kein Urteil darüber, ob im Fall eines Rollstuhlfahrers, dem in Genf der Zutritt zu einem Kino verweigert wurde, eine Diskriminierung vorliegt. Inclusion Handicap ist enttäuscht über den Entscheid
Enttäuschung: Kein Urteil über Diskriminierung
Dem Paraplegiker Marc Glaisen wurde 2008 mit dem Rollstuhl der Zutritt zu einem Genfer Kino aus Sicherheitsgründen verweigert. Aufgrund der Stufen im Saal könne im Brandfall niemand für seine Sicherheit garantieren. Er fühlte sich dadurch diskriminiert und zog den Fall vor den EGMR.
Der EGMR urteilte nun aber gar nicht darüber, ob ein Rollstuhlfahrer diskriminiert wird, wenn er nicht ins Kino gelassen wird. Denn gemäss Rechtssprechung muss zuerst ein anderes Menschenrecht verletzt sein, bevor der EGMR darüber urteilt, ob eine Diskriminierung vorliegt. Dass dies seine Informationsfreiheit und sein Privatleben einschränke, reichte dem EGMR nicht aus. Er hält damit an seiner bisherigen Praxis fest: Einzelfälle wie Kinobesuche seien nicht genügend schwerwiegend. Für Glaisen und Inclusion Handicap ist dies eine Enttäuschung. Denn die Summe der Einzelfälle sei sehr wohl einschränkend: Personen im Rollstuhl wird sehr häufig der Zugang zu Kinos, Restaurants, Warenhäuser etc. verunmöglicht.
Pro Infirmis ist Mitglied und im Vorstand von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen der Schweiz. Inclusion Handicap begleitete und unterstützte Marc Glaisen fachlich auf seinem Weg an den EGMR.
Die SRF Sendung 10vor10 berichtete ausführlich über den EMGR Entscheid.