Der umfassende Online-Ratgeber „Behindert – was tun?“ enthält eine Vielzahl von rechtlichen und praktischen Hinweisen zu Themen wie Arbeit, Wohnen, Renten oder Gleichstellung.
Selbstbestimmt zu Hause leben
Menschen mit einer Behinderung sollen selber entscheiden können, welche Hilfe sie erhalten möchten und von wem. Auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung können sie sich von einer persönlichen Assistenz begleiten lassen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Assistenzberatung von Pro Infirmis und an die zuständige IV-Stelle Ihres Kantons.
Contatto
Pro Infirmis Kantonale Geschäfts- und Beratungsstelle Zürich
Hohlstrasse 560
8048 Zürich
Sozialberatung per Chat
Leben mit Assistenz
Stellen Sie einen persönlichen Assistenten oder eine persönliche Assistentin ein – genau für die Hilfe, die Sie brauchen. Sie bezahlen Ihre Assistenten mit dem Assistenzbeitrag der IV und übernehmen als Arbeitgeber/Arbeitgeberin die Verantwortung für Ihr Personal.
Wir beraten Sie in folgenden Bereichen:
- Bei der Abklärung Ihrer Ansprüche bei der IV (Assistenzbeitrag)
- Bei der Suche und Einstellung von Assistentinnen und Assistenten (Inserat aufsetzen, Auswahl, Arbeitsvertrag)
- Bei der Alltagsplanung (Personalkoordination, Stellvertretungen bei Ferien und Krankheit)
- Bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten als Arbeitgeber (Personalführung)
- Beim Auszug aus einer Institution
Assistenzberatung - auch etwas für Sie?
Sie leben in einer betreuten Wohnform und möchten selbstständig wohnen? Oder wohnen Sie bereits zu Hause und möchten Ihre Selbstständigkeit bewahren respektive erweitern?
Dann ist die persönliche Assistenz eine optimale Lösung für Sie.
Die Assistenzberatung hilft Ihnen, die richtige Person zu finden, und bereitet Sie auf Ihre Rolle als Arbeitgeber/Arbeitgeberin vor.
Wie wird die Assistenzberatung finanziert?
Für die Finanzierung der Assistenzberatung kann die IV alle drei Jahre einen Betrag von CHF 1500.– gewähren. Die IV entscheidet über die Anzahl der Beratungsstunden. Pro Infirmis rechnet die Beratungsstunden direkt mit der IV ab. Bitte melden Sie sich auch bei uns, falls die IV keine oder zu wenige Stunden bewilligt, sodass wir die Finanzierung mit der IV klären können.