FAQ Ausschuss „Partizipation und Inklusion”




Auf welcher Ebene ist der Ausschuss „Partizipation und Inklusion” tätig?

Der Ausschuss ist auf der Ebene des Vorstands angesiedelt und wird vom Vorstand gewählt. Das ist in der Struktur von Pro Infirmis (abgesehen von der Delegiertenversammlung) die höchste Ebene.


Wie ist der Ausschuss „Partizipation und Inklusion” zusammengesetzt?

Der Ausschuss besteht aus 6 bis 8 Personen. Zwei Sitze sind für Vorstandsmitglieder von Pro Infirmis vorgesehen. Für die anderen Sitze suchen wir  Personen, die mit Behinderungen leben und ihr Wissen einbringen möchten. Wir streben ein vielfältiges Gremium an, in dem Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderungen und unterschiedlichen Hintergründen mitarbeiten. 


Was ist das Mindestalter zum Beitritt in den Ausschuss „Partizipation und Inklusion”?

Bewerber*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.


Was kann der Ausschuss „Partizipation und Inklusion“ bewirken?

Der Vorstand und die Geschäftsleitung von Pro Infirmis haben verschiedene Vorkehrungen getroffen, damit der Ausschuss Einfluss auf die Entwicklung von Pro Infirmis nehmen kann. So kann der Ausschuss direkt Anträge an den Vorstand und an die Geschäftsleitung stellen. Er kann selber Themen aufgreifen und muss nicht warten bis er aufgefordert wird, seine Meinung zu sagen.


Wo wird sich der Ausschuss „Partizipation und Inklusion” treffen?

Der Ausschuss wird sich voraussichtlich in Zürich treffen. Je nach Wohn- und Arbeitsorten der Mitglieder kann auch ein besser geeigneter Ort bestimmt werden. Die Teilnahme über Video-Telefonie ist möglich.


Welche Zugangshilfen sind vorgesehen?

Je nach Zusammensetzung des Gremiums werden Dolmetscher/innen für Laut- und/oder Gebärdensprache eingesetzt. Persönliche Assistenz und/oder Hilfsmittel sind nach Bedarf vorgesehen. Die Kosten dafür werden von Pro Infirmis übernommen. Es ist auch möglich, per Videokonferenz an den Sitzungen teilzunehmen.


Wann nimmt der Ausschuss „Partizipation und Inklusion” seine Arbeit auf?

Der Ausschuss wird vom Vorstand Anfang Februar 2021 gewählt und nimmt seine Arbeit im März 2021 auf.


Mit welchem Zeitaufwand muss ich rechnen?

Der Ausschuss trifft sich 3 Mal im Jahr für ca. 3 Stunden. Die genauen Sitzungszeiten werden mit den Mitgliedern abgesprochen. Je nach Thema kann die Teilnahme an einer 1- bis 2-tägigen Retraite mit anderen Pro Infirmis-Gremien dazukommen. Dazu kommen Vor- und Nachbereitung. Insgesamt sind mit 25 bis 40 Arbeitsstunden pro Jahr zu rechnen.


Wie lange dauert die Amtszeit?

Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Die Mitglieder können 2 Mal wiedergewählt werden.


Wie kann der Ausschuss „Partizipation und Inklusion” über seine Tätigkeiten berichten?

Der Ausschuss berichtet im Jahresbericht über seine Tätigkeit und seine Anträge.


Wie wird die Arbeit entschädigt?

Die Mitglieder des Ausschusses erhalten eine jährliche Funktionspauschale und eine Entschädigung pro Sitzung. Die Ansätze entsprechen denen des  Vorstands. Reisespesen und Kosten für allfällige Assistenz, Übersetzung oder Hilfsmittel übernimmt Pro Infirmis.


Kann ich mich auch bewerben, wenn ich bei Pro Infirmis arbeite oder mich schon in einem anderen Gremium engagiere?

Ja, der Ausschuss „Partizipation und Inklusion” steht auch Personen offen, die sich in anderen Gremien von Pro Infirmis engagieren (z.B. Kantonalkommissionen oder Begleitgruppen auf kantonaler Ebene) oder bei Pro Infirmis arbeiten. Mindestens 2 Personen müssen aber von ausserhalb von Pro Infirmis kommen. 


Wer ist meine Kontaktperson?

Wenn Sie Fragen zum Ausschuss „Partizipation und Inklusion”oder zum Bewerbungsprozess haben, ist  Barbara Müller, Projektleiterin Ausschuss "Partizipation und Inklusion", gerne für Sie da: partizipation@proinfirmis.ch

Bitte hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer, falls Sie ein Gespräch wünschen.


Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Die einzelnen Schritte erfahren Sie hier:

Ablauf


Wie muss ich mich bewerben, in welchem Format?

Die einzelnen Schritte erfahren Sie hier:

So können Sie sich bewerben

 

 


Fussbereich

nach oben