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Finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung (FLB)
Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder der Behinderung Ihres Kindes in eine Notlage geraten? Wir kennen Mittel und Wege aus finanziellen Engpässen. Mit Geldern aus dem Bundesfonds „Finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung (FLB)“ sowie weiteren Fonds leisten wir finanzielle Direkthilfe.
Contatto
Pro Infirmis Kantonale Geschäftsstelle St. Gallen-Appenzell-Glarus
Poststrasse 23
9001 St. Gallen
Wofür können Sie Leistungen erhalten?
- Hilfsmittel, Brillen
- Bauliche Massnahmen
- Beiträge an Entlastung, Assistenz und Mobilität
- Medizinische Massnahmen oder Zahnbehandlungen
- Nicht alltägliche Auslagen wie Umzugskosten, Mietkautionen etc.
Die wichtigsten Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf IV-Leistungen (Rente, Taggeld oder Hilflosenentschädigung)
- Sie beziehen Ergänzungsleistungen oder verfügen über ein ähnlich geringes Einkommen
- Sie haben kein oder nur wenig Vermögen (Freigrenzen sind festgelegt)
- Für die Finanzierung Ihrer Auslagen ist keine andere Stelle zuständig: weder Sozialhilfe noch Sozial- oder Privatversicherungen
- Sie haben das AHV-Alter noch nicht erreicht.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Anträge von Fachstellen
Auch andere Fachstellen können FLB-Leistungen für ihre Klientinnen und Klienten beantragen. Wenn Sie als Mitarbeiter/-in einer Fachstelle ein Gesuch stellen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir schicken Ihnen die erforderlichen Informationen gerne zu.